Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungserbringern über die Belieferung von Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln
Gem.Sen.OGB, Beschluß vom 10.04.1986 - Aktenzeichen GmS-OGB 1/85
DRsp Nr. 1992/371
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungserbringern über die Belieferung von Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln
»Für Klagen auf Zulassung zur Belieferung von Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln aufgrund eines Vertrages zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung oder ihren Verbänden mit Leistungserbringern ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.«