Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Zulässigkeit des Rechtsweges bejahenden Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.02.2018 -
I.
Die Parteien führen vor dem Arbeitsgericht Bonn einen Kündigungsschutzprozess und streiten im Beschwerdeverfahren über die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die von dem Beklagten im Weg der Widerklage begehrte Räumung einer der Klägerin zur Verfügung gestellten Wohnung.
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