LAG Köln - Beschluss vom 15.12.2011
7 Ta 177/11
Normen:
ArbGG § 2; ArbGG § 5; GVG § 17a;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 27.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3272/10

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für nich als Arbeitnehmer erbrachte Leistungen

LAG Köln, Beschluss vom 15.12.2011 - Aktenzeichen 7 Ta 177/11

DRsp Nr. 2012/19856

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für nich als Arbeitnehmer erbrachte Leistungen

Einzelfall zur Verweisung eines Zahlungsrechtsstreits in den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte.

Wurden Arbeiten, deren Bezahlung nunmehr eingefordert wird, nicht als Arbeitnehmer erbracht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.04.2011 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ArbGG § 2; ArbGG § 5; GVG § 17a;

Gründe

I.