LAG Rheinland-Pfalz, vom 11.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 66/10
ArbG Mainz, vom 26.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2386/08
Rechtzeitigkeit der Anschlussberufung; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder; Nichterfüllung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder
BAG, Urteil vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 452/10
DRsp Nr. 2012/3191
Rechtzeitigkeit der Anschlussberufung; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder; Nichterfüllung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Anzahl der "zu berücksichtigenden Kinder"
Orientierungssätze:1. Für den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder ist allein erforderlich, dass der Beschäftigte im für die Überleitung in den TV-L maßgeblichen Stichmonat Oktober 2006 Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag hatte. Die tatsächliche Zahlung dieses Entgeltbestandteils im Oktober 2006 ist nicht Tatbestandsvoraussetzung.2. Die Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1TV-L für den im Oktober 2006 zu zahlenden kinderbezogenen Entgeltbestandteil berührt den mittelbar daran geknüpften Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder als solchen nicht. Die tarifliche Ausschlussfrist erfasst nur die einzelnen Zahlungsansprüche, die sich aus § 11 TVÜ-Länder ergeben.
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