Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.01.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe eines Anspruchs auf Krankengeld in den Zeiträumen vom 29.10.2020 bis 03.11.2020, vom 13.11.2020 bis 23.11.2020, vom 25.11.2020 bis 07.09.2021 und vom 29.09.2021 bis 01.10.2021 streitig.
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