SG Karlsruhe - Urteil vom 09.01.2007
S 14 AS 2026/06
Normen:
AlgIIV § 2 § 2b ; SachBezV (1978) § 1 Abs. 1 ; SGB II § 11 ;

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Anrechnung von Verpflegungsleistungen während eines stationären Aufenthalts

SG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen S 14 AS 2026/06

DRsp Nr. 2007/3179

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Anrechnung von Verpflegungsleistungen während eines stationären Aufenthalts

Erhält der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II während eines stationären Aufenthalts Verpflegung, so führt diese nicht zu einer Bedarfsminderung. Der Bedarf ist pauschal und ohne Berücksichtigung individueller Bedürfnisse zu bemessen. Er ist als Einkommen i.S. der §§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m. §§ 2, 2b Alg II-V und der Sachbezugsverordnung anzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 2 § 2b ; SachBezV (1978) § 1 Abs. 1 ; SGB II § 11 ;