Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten anlässlich der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zusteht.
Der 1949 geborene Kläger ist aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 14.01.1995 (Bl. 6/7 d. A.) seit 16.01.1995 bei der Beklagten als Erzieher tätig. Ort seiner Arbeit ist regelmäßig der Sitz der Beklagten in der ... in ...
Gemäß §
Mit der Organisationsanweisung Nr. 10 vom 07.07.1993 hat die Beklagte eine Dienstreiseordnung eingeführt (Bl. 11 bis 14 d. A.), in deren Ziffer 1 "für Dienstreisen und Dienstgänge" die entsprechende Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|