LAG Chemnitz - Urteil vom 22.07.2005
3 Sa 856/04
Normen:
BRKG § 3 Abs. 2 ; BAT-O § 42 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 16.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2013/04

Reisekostenerstattung für Weiterbildungsmaßnahme zur Vorbereitung neuer Arbeitsaufgaben

LAG Chemnitz, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 856/04

DRsp Nr. 2006/27779

Reisekostenerstattung für Weiterbildungsmaßnahme zur Vorbereitung neuer Arbeitsaufgaben

Dienstgeschäfte im Sinne des § 2 Abs. 3 BRKG sind dienstliche Veranstaltungen auf Weisung des Arbeitgebers, die ausschließlich in dessen Interesse liegen; dazu gehören auch Arbeitseinweisungen und in diesem Sinne auch Vorbereitungen für eine bestimmte Tätigkeit ("Weiterbildungsmaßnahme").

Normenkette:

BRKG § 3 Abs. 2 ; BAT-O § 42 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten anlässlich der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zusteht.

Der 1949 geborene Kläger ist aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 14.01.1995 (Bl. 6/7 d. A.) seit 16.01.1995 bei der Beklagten als Erzieher tätig. Ort seiner Arbeit ist regelmäßig der Sitz der Beklagten in der ... in ...

Gemäß § 2 des Arbeitsvertrages sind verschiedene Vorschriften des BAT-O, u. a. dessen § 42 Bestandteile des Arbeitsvertrages.

Mit der Organisationsanweisung Nr. 10 vom 07.07.1993 hat die Beklagte eine Dienstreiseordnung eingeführt (Bl. 11 bis 14 d. A.), in deren Ziffer 1 "für Dienstreisen und Dienstgänge" die entsprechende Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der jeweiligen Fassung geregelt ist "soweit die nachfolgenden Richtlinien keine abweichenden Regelungen gemäß § 42 Abs. 3 BAT-O vorsehen".