Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 30. Oktober 2018 aufgehoben und dem Kläger ratenfreie Prozesskostenhilfe ab dem 29. Juni 2018 bewilligt. Rechtsanwalt D. J., , Haus V., N. wird mit der Maßgabe beigeordnet, dass nur Kosten, die bei Beauftragung eines im Freistaat Thüringen ansässigen Rechtsanwaltes entstanden wären, erstattungsfähig sind.
I.
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