LSG Thüringen - Beschluss vom 13.01.2020
L 1 U 1459/18 B
Normen:
SGG § 73a; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 30.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 424/18

Rente nach einer MdE infolge eines ArbeitsunfallsErforderlichkeit einer Begutachtung auf psychiatrischem FachgebietBeschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

LSG Thüringen, Beschluss vom 13.01.2020 - Aktenzeichen L 1 U 1459/18 B

DRsp Nr. 2020/7118

Rente nach einer MdE infolge eines Arbeitsunfalls Erforderlichkeit einer Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 30. Oktober 2018 aufgehoben und dem Kläger ratenfreie Prozesskostenhilfe ab dem 29. Juni 2018 bewilligt. Rechtsanwalt D. J., , Haus V., N. wird mit der Maßgabe beigeordnet, dass nur Kosten, die bei Beauftragung eines im Freistaat Thüringen ansässigen Rechtsanwaltes entstanden wären, erstattungsfähig sind.

Normenkette:

SGG § 73a; ZPO § 114;

Gründe:

I.