Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stade vom 15. April 2019 und der Bescheid der Beklagten vom 27. Oktober 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2016 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ab 1. September 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 16. November 1972 geborene Kläger begehrt eine Erwerbsminderungsrente.
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