Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der in Slowenien lebende Kläger begehrt die rentenwirksame Anerkennung von Zeiten wegen im Deutschen Reich geleisteten Reichsarbeits- und Militärdienstes.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|