Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 21.02.2008 - 8 Sa 1061/07 - wird aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.05.2007 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 26.01.2007 nicht beendet worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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