Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen
BAG, Beschluß vom 26.07.1994 - Aktenzeichen 1 AZN 324/94
DRsp Nr. 2001/259
Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen
(Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen)Die Revision wegen einer Divergenz ist nur dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung einen erbrachten Rechtssatz aufstellt, oder seinerseits von einem erbrachten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder einen des anderem in § 72 Abs. 2 Nr. 2ArbGG genannten Gericht abweicht.