BAG - Beschluß vom 26.07.1994
1 AZN 324/94
Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZA 1995, 807

Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen

BAG, Beschluß vom 26.07.1994 - Aktenzeichen 1 AZN 324/94

DRsp Nr. 2001/259

Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen

(Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen) Die Revision wegen einer Divergenz ist nur dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung einen erbrachten Rechtssatz aufstellt, oder seinerseits von einem erbrachten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder einen des anderem in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gericht abweicht.

Normenkette:

ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
NZA 1995, 807