BSG - Urteil vom 19.12.2000
B 2 U 49/99 R
Normen:
RVO § 581 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 01.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 50/98
SG Hamburg, vom 17.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 26 U 362/94

Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen B 2 U 49/99 R

DRsp Nr. 2001/8205

Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Das LSG verstößt in seiner Beweiswürdigung gegen einen allgemeinen Erfahrungssatz, wenn es bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes für eine auf diesen Zeitpunkt bezogene Neubewertung der MdE nicht die Empfehlungen in der Fassung anwendet, die in diesem Zeitpunkt gelten bzw galten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 581 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der im Jahre 1946 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Verletztenrente mit Wirkung für die Zukunft.