LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 26.11.2007
L 5 B 403/07 KR
Normen:
GG Art. 13 ; GKG § 3 Abs. 2 ; SGG § 197a ;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 29.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 ER 331/07 KR

Richterliche Durchsuchungsanordnung für die Wohnung eines Beitragsschuldners, Fristsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - Aktenzeichen L 5 B 403/07 KR

DRsp Nr. 2008/9036

Richterliche Durchsuchungsanordnung für die Wohnung eines Beitragsschuldners, Fristsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen

Ob beim Antrag einer Krankenkasse auf die richterliche Gestattung der Durchsuchung der Wohnung eines Beitragsschuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Frist gesetzt wird und - bejahendenfalls - welche, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen der insoweit erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist dem Grundrecht des Art. 13 GG Rechnung zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 13 ; GKG § 3 Abs. 2 ; SGG § 197a ;
Vorinstanz: SG Koblenz, vom 29.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 ER 331/07 KR