Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte den auf die Klägerin für das Jahr 2004 entfallenden Betrag zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) ausgleichsmindernd berücksichtigen durfte.
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