I. Die Beteiligten streiten wegen der Rückerstattung eines der Klägerin gezahlten Vorschusses.
Die 1965 geborene Klägerin war in ihrem erlernten Beruf als Friseurin bis März 1991 tätig. Im Februar 1991 wandte sie sich an die beklagte Berufsgenossenschaft und wies auf bei ihr vorliegende Haut- und Atemwegserkrankungen hin, die auf berufliche Einflüsse zurückzuführen seien; das daraufhin eingeleitete Verwaltungsverfahren wurde eingestellt, nachdem die Klägerin nicht zum Untersuchungstermin erschienen war.
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