LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.11.2002
L 1 KG 2329/00
Normen:
BKGG § 27 § 45 ; SGB X § 45 § 48 ; SGG § 12 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 03.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 4305/99

Rückforderung beim unrechtmäßigen Doppelbezug von Kindergeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002 - Aktenzeichen L 1 KG 2329/00

DRsp Nr. 2006/24084

Rückforderung beim unrechtmäßigen Doppelbezug von Kindergeld

1. Zu den Angelegenheiten der Sozialversicherung im Sinne von § 12 Abs 2 SGG zählen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994. 2. Es liegt eine wesentliche Änderung im Sinne von § 48 SGB X vor, wenn ein Arbeitnehmer in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis der wechselt, das nach § 45 Abs 1 BKGG 1994 die Zuständigkeit des Landesamts für Besoldung und Versorgung begründet. 3. Ein atypischer Fall im Sinne von § 48 Abs. 1 S 2 SGB X liegt auch bei einem Mitverschulden der Behörde an einer unrechtmäßigen Doppelzahlung von Kindergeld nicht vor, wenn der Berechtigte systematisch alles unterlassen hat, um zur Aufkärung des Sachverhalts beizutragen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

§ § ;