LAG Köln - Urteil vom 23.02.2018
4 Sa 459/17
Normen:
BGB § 491; BGB § 488; BGB § 498;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 04.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3642/16

Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 23.02.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 459/17

DRsp Nr. 2018/6047

Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Einzelfallentscheidung zur Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens (Anspruch mangels Fälligkeit verneint)

Der Arbeitgeber ist rechtlich gehindert, ein dem Arbeitnehmer gewährtes Arbeitgeberdarlehen aus Anlass der „aus konjunkturbedingten Gründen“ ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzeitig fällig zu stellen, wenn der Darlehensvertrag eine vorzeitige Rückforderung des Darlehens bei betriebsbedingter Kündigung ausschließt.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.05.2017 - 8 Ca 3642/16 d - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 491; BGB § 488; BGB § 498;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens.

Der Beklagte war bei der Klägerin vom 03.06.2012 bis zum 30.11.2015 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung der Klägerin "aus konjunkturbedingten Gründen" vom 30.10.2015 (Blatt 11 der Akte).