Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.02.2016 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.509,72 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.07.2015 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 5/9 und der Beklagte zu 4/9. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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