Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 7.7.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 73,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz mit dem 18.3.2016 zu zahlen.
2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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