LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.10.2017
11 Sa 66/16
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 15.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 270/15

Rückforderung überzahlter Honorare bei rückwirkender Feststellung des ArbeitnehmerstatusUnbegründete Leistungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit der jeweiligen Vergütungsvereinbarungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 66/16

DRsp Nr. 2018/9790

Rückforderung überzahlter Honorare bei rückwirkender Feststellung des Arbeitnehmerstatus Unbegründete Leistungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit der jeweiligen Vergütungsvereinbarungen

1. Die Veränderung des rechtlichen Status eines Mitarbeiters vom Selbständigen zum Arbeitnehmer führt nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.2. Wird der Arbeitnehmerstatus rückwirkend festgestellt, ist Voraussetzung für einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Honorare, dass bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer gelten.3. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Mitarbeiter selbst kein Arbeitsverhältnis wollte.4. Nehmen die Parteien fälschlich an, zwischen ihnen bestehe ein freies Mitarbeitsverhältnis, kommt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage allein deshalb, weil der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung entrichten muss, nicht in Betracht.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Offenburg - vom 15.06.2016 - 6 Ca 270/15 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.;

Tatbestand

1. 2.