Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 6 426 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die teilweise Rückforderung von Unterstützungsleistungen für ehemalige Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, die infolge des Abbaus von Subventionen ihren Arbeitsplatz verloren haben.
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