I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 25. März 2015 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 1.900,63 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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