Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. Juli 2013 - 12 Ca 235/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückgewähr von Arbeitsentgelt nach insolvenzrechtlicher Anfechtung.
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