SG Marburg - Urteil vom 21.11.2007
S 12 KA 1067/06
Normen:
SGB X § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 85 ;

Rücknahme bestandskräftiger Honorarbescheide für die Vergangenheit durch die Kassenärztliche Vereinigung, Ermessensausübung

SG Marburg, Urteil vom 21.11.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 1067/06

DRsp Nr. 2008/9312

Rücknahme bestandskräftiger Honorarbescheide für die Vergangenheit durch die Kassenärztliche Vereinigung, Ermessensausübung

Wenn eine Kassenärztliche Vereinigung bei der Aufhebung bestandskräftiger Honorarbescheide auf vergleichbare Fälle und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen hinweist, so übt sie ihr Ermessen in nicht zu beanstandender Weise aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 85 ;