Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.02.2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die (teilweise) Rücknahme einer Bewilligung von Übergangsgeld und um die Erstattung einer eingetretenen Überzahlung in Höhe von 5.166,51 EUR.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|