.I. Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Beklagte berechtigt war, die seit Juli 1976 ergangenen Anpassungsbescheide hinsichtlich der von der Klägerin bezogenen wiederaufgelebten Witwenrente deswegen aufzuheben, weil die Anrechnung einer betrieblichen "Witwenbeihilfe" seit April 1962 unterblieben war.
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