Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. Juni 2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt verpflichtet ist, mit dem Kläger einen Altersteilzeitarbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 zwischen der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Ver.di (im Folgenden: TV FlexAZ) abzuschließen.
Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft Ver.di, die Beklagte ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband.
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