Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten um die teilweise Aufhebung der Bewilligung der Rente des Klägers wegen voller Erwerbsminderung für den Monat November 2006 wegen Hinzuverdienstes und die Erstattung der entstandenen Überzahlung von 273,68 Euro.
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