1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 16.01.2014, Az.:
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.333,33 zu bezahlen und Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2013.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 6/10 und der Beklagte 4/10 zu tragen.
4. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausbildungskosten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|