Mit Urteil vom 27. Juli 2006 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) das vorinstanzliche Urteil vom 9. September 2004 aufgehoben und die Klage der Klägerin abgewiesen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim Bundessozialgericht (BSG) Beschwerde eingelegt und zu deren Durchführung die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin F. , W. , beantragt. Sie beruft sich auf Verfahrensfehler des LSG und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|