Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auch während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zustand, der gemäß § 115 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) auf die Beklagte übergegangen ist und die Verringerung des ihm zu zahlenden Konkursausfallgeldes (Kaug) zur Folge haben soll.
Der Kläger war bis zum 22. März 1987 Arbeitnehmer der Firma A. -K. - und S. , L.S.-Hotelgesellschaft mbH in B. S. . Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin ist durch Beschluß vom 15. April 1987 abgelehnt worden.
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