LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.05.1997 L 13 Ar 1829/96
Normen:
AFG § 118 Abs. 1 Nr. 4 § 142 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 3 Ar 1268/94 - 29.03.1996,
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei italienischer Altersrente
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1997 - Aktenzeichen L 13 Ar 1829/96
DRsp Nr. 2006/23925
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei italienischer Altersrente
Die ähnliche ausländische Leistung iS von § 118 Abs. 1 Nr. 4AFG muß die gleichen und typischen Strukturen wie die in dieser Vorschrift aufgezählten inländischen Ruhegelder aufweisen. Sie muß bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt werden, sich als Lohnersatzleistung darstellen und so bemessen sein, daß sie die Funktion der Sicherstellung des Lebensunterhalts innehat, ohne daß notwendig individuell der Lebensunterhalt tatsächlich sichergestellt sein muß. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 118 Abs. 1 Nr. 4 § 142 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 3 Ar 1268/94 - 29.03.1996,