LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.05.1997
L 13 Ar 1829/96
Normen:
AFG § 118 Abs. 1 Nr. 4 § 142 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 3 Ar 1268/94 - 29.03.1996,

Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei italienischer Altersrente

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1997 - Aktenzeichen L 13 Ar 1829/96

DRsp Nr. 2006/23925

Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei italienischer Altersrente

Die ähnliche ausländische Leistung iS von § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG muß die gleichen und typischen Strukturen wie die in dieser Vorschrift aufgezählten inländischen Ruhegelder aufweisen. Sie muß bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt werden, sich als Lohnersatzleistung darstellen und so bemessen sein, daß sie die Funktion der Sicherstellung des Lebensunterhalts innehat, ohne daß notwendig individuell der Lebensunterhalt tatsächlich sichergestellt sein muß. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 118 Abs. 1 Nr. 4 § 142 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 3 Ar 1268/94 - 29.03.1996,