I
Die Klägerin zu 1. ist die Witwe, die Klägerinnen zu 2. bis 5. sind die Töchter des Arztes Dr. T E (E), der am 14. Dezember 1998 in seiner Praxis von einem Patienten erschossen wurde. Er war als Unternehmer freiwillig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert; von dieser wurden den Klägerinnen Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) bewilligt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|