1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 -
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 7. Dezember 2007 -
Der Arbeitgeber wird verpflichtet, allen ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrats den Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Der Arbeitgeber wird verpflichtet, allen ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrats externe E-Mail-Adressen einzurichten.
2. Im Übrigen ist der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 -
Von Rechts wegen!
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