Der Streit der Parteien geht um die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der am 9. Juli 1930 geborene Kläger hat nach seinem Abitur im Jahre 1951 eine kaufmännische Lehre durchgemacht und diese 1953 mit Erfolg abgeschlossen. Er war danach in verschiedenen Unternehmen der Privatwirtschaft tätig, und zwar ab 1960 in führenden Positionen im kaufmännischen oder organisatorischen Bereich bei Unternehmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit. Sein letztes Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft endete am 30. Juni 1984 wegen Konkurses seines damaligen Arbeitgebers.
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