LAG München - Urteil vom 30.11.2005
7 Sa 569/05
Normen:
GewO § 107 Abs. 2 Satz 1, 5 ; BGB § 138 Abs. 1 § 612 Abs. 2 ; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 25.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1577/04

Sachbezug bei nebenberuflicher Hausmeistertätigkeit - unbegründete Vergütungsklage bei wirksamer Überlassung einer Wohnung

LAG München, Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 569/05

DRsp Nr. 2006/2927

Sachbezug bei nebenberuflicher Hausmeistertätigkeit - unbegründete Vergütungsklage bei wirksamer Überlassung einer Wohnung

»Ist es im Hinblick auf § 107 Abs. 2 S. 5 GewO n.F. zulässig, als Gegenleistung für eine Hausmeistertätigkeit im Nebenberuf den Sachbezug "Hausmeisterwohnung" zu vereinbaren?«

Normenkette:

GewO § 107 Abs. 2 Satz 1, 5 ; BGB § 138 Abs. 1 § 612 Abs. 2 ; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus einer Haumeistertätigkeit der Kläger in der Zeit von Mitte April 2003 bis Ende Februar 2004.

Die verheirateten Kläger waren für den zwischenzeitlich verstorbenen Beklagten als Hausmeister für ein Wohnhaus in der H.straße 23 in R. mit 74 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen auf vier Stockwerken (mit einem Mietzins zwischen Euro 230,00 und Euro 330,00 inklusive Nebenkosten) tätig.