Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2009 - 4 Sa 1734/08 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10. November 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 358,00 Euro brutto zu zahlen.
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