Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2008 - 11 Sa 450/08 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 7. Februar 2008 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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