Die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. August 2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung eines Verdienstausfallschadens.
Er erlitt aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements in der Klinik der Beklagten massive körperliche und geistige Schäden. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit.
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