I.
Am 18. März 2004 ging beim Finanzgericht (FG) München der Klageschriftsatz des Klägers vom 12. März 2004 ein. Er will erreichen, dass der Beklagte (Herr ... B.) als "Vertreter und persönlich haftender Geschäftsführer der inzwischen im Handelsregister gelöschten B. GmbH" verurteilt wird, "in der dem Kläger erteilten Lohnsteuerbescheinigung ... für den Zeitraum der Beschäftigung vom 01.02.2000 bis 31.03.2000" bestimmte Angaben über den Bruttoarbeitslohn, die Lohnsteuer etc. "zu ergänzen".
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