Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung.
Die Klägerin ist bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig.
Am 23.05.1995 wurde zwischen dem beklagten Land und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Landesverband Brandenburg), dem Brandenburgischen Pädagogenverband, dem Verband Brandenburger Realschullehrer, dem Landesverband der Lehrer an Wirtschaftsschulen, dem Deutschen Philologenverband (Landesverband Berlin/Brandenburg) und dem Landesverband der Lehrer an Berufsbildenden Schulen Brandenburg die Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung im Schulbereich des Landes Brandenburg (im Folgenden: Beschäftigungssicherungsvereinbarung) geschlossen. Wegen des Inhalts dieser Vereinbarung wird im Einzelnen auf diese (Bl. 26 - 29 d. A.) Bezug genommen.
Im Änderungsvertrag vom 15.12.1995 zum Arbeitsvertrag vom 10.02.1992 vereinbarten die Parteien u. a. Folgendes:
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