OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.09.2003
4 U 153/00
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 847 ; ZPO § 287 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main - 2-25 O 233/98 - 02.09.2000,

Schadensersatz bei Arbeitsunfall auf der Baustelle

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.09.2003 - Aktenzeichen 4 U 153/00

DRsp Nr. 2003/17087

Schadensersatz bei Arbeitsunfall auf der Baustelle

»Zur Frage, wann ein behaupteter Zusammenhang zwischen einer durch einen Unfall (hier: Sturz durch Tritt in ein Loch) hervorgerufenen HWS-Distorsion und einem Bandscheibenvorfall sowie einem C6-Syndrom als bewiesen angesehen werden kann.«

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 847 ; ZPO § 287 ;

Tatbestand:

(abgekürzt gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F.)

Der heute 53-jährige Kläger begehrt aus einem Baustellenunfall von der Beklagten Schmerzensgeld und die Feststellung deren Ersatzpflicht für weitere künftige materielle und immaterielle Schäden.