LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.10.2004
9 Sa 516/04
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2221/03

Schadensersatz bei Autoschaden nach Schneeballschlacht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 9 Sa 516/04

DRsp Nr. 2005/18792

Schadensersatz bei Autoschaden nach Schneeballschlacht

1. Die Rechtsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB muss zwar grundsätzlich auf einem beherrschbaren menschlichen Verhalten beruhen; ausreichend ist aber auch, dass sich jemand schuldhaft in eine unbeherrschbare Lage manövriert.2. Wer fahrlässiger Weise an einer Schneeballschlacht teilnimmt, die auf schneeglattem Untergrund und in unmittelbarer Nähe von einer mit Kraftfahrzeugen befahrenen Straße erfolgt, muss damit rechnen, dass er (unabhängig davon, ob er von dritter Seite gestoßen wird) das Gleichgewicht verlieren und in den Straßenbereich stürzen kann.3. Eine dem Straßenverkehr gewidmete Fläche ist kein Spielplatz, auf dem Kraftfahrzeugführer warten müssen, bis erwachsene Personen ein Spiel am Straßenrand beendet haben.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Leistung von Schadensersatz.

Von der erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird, um Wiederholungen zu vermeiden, gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 17.03.2004 (S. 3 bis 5 = Bl. 86 bis 88 d.A.) verwiesen.

Die Klägerin hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 824,83 EUR nebst 10% Zinsen seit dem 07.04.2004 zu zahlen.