BAG - Urteil vom 25.09.2003
8 AZR 427/02
Normen:
ZPO § 717 Abs. 2 ; EStG § 38 ; BGB §§ 254 255 ;
Fundstellen:
BAGReport 2004, (LS) 136
DB 2004, 884
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 03.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 30/01
ArbG Hamburg, vom 01.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 344/00

Schadensersatz; Vollstreckungsrecht - Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, der im Rahmen einer angedrohten Zwangsvollstreckung dem Arbeitnehmer Entgeltzahlungen leistete und Lohnsteuer an das Finanzamt abführte

BAG, Urteil vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 8 AZR 427/02

DRsp Nr. 2004/3226

Schadensersatz; Vollstreckungsrecht - Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, der im Rahmen einer angedrohten Zwangsvollstreckung dem Arbeitnehmer Entgeltzahlungen leistete und Lohnsteuer an das Finanzamt abführte

Orientierungssätze: Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen einer ihm angedrohten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil Entgeltzahlungen an den Arbeitnehmer und führt die entsprechenden Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt ab, so umfasst der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach Aufhebung des Urteils gem. § 717 Abs. 2 ZPO auch die abgeführte Lohnsteuer.

Normenkette:

ZPO § 717 Abs. 2 ; EStG § 38 ; BGB §§ 254 255 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Erstattung eines Betrages, den die klagende Arbeitgeberin als Lohnsteuer an das Finanzamt abführte, weil sie im Rahmen einer angedrohten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Ersturteil dem beklagten Arbeitnehmer Entgeltzahlungen leistete.