Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2020 - - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 31.01.2020 zu zahlen.
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