LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.04.2023
12 Sa 18/23
Normen:
BGB § 288; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 17.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 566/22

Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger heimlicher Aufnahme des Arbeitnehmers im persönlichen BereichPersönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers durch Detektiv1500 Euro Schadensersatz bei unrechtmäßiger Bildaufnahme des ArbeitsnehmersAbhängigkeit der Höhe des Ersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO von Intensität der PersönlichkeitsverletzungBeweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2023 - Aktenzeichen 12 Sa 18/23

DRsp Nr. 2023/11600

Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger heimlicher Aufnahme des Arbeitnehmers im persönlichen Bereich Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers durch Detektiv 1500 Euro Schadensersatz bei unrechtmäßiger Bildaufnahme des Arbeitsnehmers Abhängigkeit der Höhe des Ersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO von Intensität der Persönlichkeitsverletzung Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

1. Alleine die rechtswidrige und heimliche Überwachung des Arbeitnehmers durch eine von der Arbeitgeberin beauftragte Detektei, bei der zudem Bilder des Arbeitnehmers in verschiedenen Lebenssituationen zur Bewertung seines Gesundheitszustands gefertigt werden, begründet einen immateriellen Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO.2. Zur Bestimmung der Höhe des Schadensersatzanspruchs für den immateriellen Schaden aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO in einem solchen Fall.3. Anwendungsfall zu einer außerordentlichen Kündigung, die gegen § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG verstößt.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 17.11.2022 - 4 Ca 566/22 - wird zurückgewiesen.

II. III. IV. V.