OLG Celle - Urteil vom 20.03.2003
14 U 188/02
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ; SGB XIII § 95 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2004, 352
NZV 2004, 307
OLGReport-Celle 2003, 187
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 19.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 359/01

Schadensersatzanspruch eines Dritten bei Tötung - Fall der schadensgeneigten Konstitution

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 14 U 188/02

DRsp Nr. 2003/7575

Schadensersatzanspruch eines Dritten bei Tötung - Fall der schadensgeneigten Konstitution

Die Kosten der Heimunterbringung eines Jugendlichen sind zu ersetzen, wenn er bis zum Unfalltod seiner Mutter durch diese unterhalten und ernährt wurde. Ob die Mutter zur Erziehung des Jugendlichen in der Lage war, ist unerheblich.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ; SGB XIII § 95 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

540 Abs. 1 ZPO)

I.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen eines Verkehrsunfalles am 25. September 1998, bei dem die Mutter des am 28. Juli 1983 geborenen Jugendlichen ####### ####### ums Leben kam. Das Landgericht, auf dessen Urteil zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat die Klage abgewiesen, weil es an der adäquaten Kausalität zwischen dem Verkehrsunfall (für dessen Folgen die Beklagte unstreitig in voller Höhe zu haften hat) und dem eingetretenen Schaden, hier der Kosten für die Heimunterbringung des Jugendlichen, fehle. Wie das vom Landgericht eingeholte Sachverständigengutachten ergebe, sei die Getötete nicht in der Lage gewesen, die Erziehungsaufgaben für ihren Sohn zu leisten.