LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.10.2018
6 Sa 75/18
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1047/17

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Beschädigung eines überlassenen Firmenwagens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 75/18

DRsp Nr. 2018/18166

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Beschädigung eines überlassenen Firmenwagens

1. Es stellt einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers dar, wenn er einen im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Firmenwagen, der ihm zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen war, schuldhaft durch Unfälle beschädigt und hierbei zugleich Schäden an Fahrzeugen Dritter verursacht. 2. Haftungserleichterungen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt privilegierter Arbeitnehmerhaftung kommen dabei nur insoweit in Betracht, als die Schäden auf betrieblichen Fahrten eingetreten sind.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25. Januar 2018 - 1 Ca 1047/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über restliche Vergütungsansprüche der Klägerin.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.