Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 659,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits (erste und zweite Instanz) hat der Kläger 17/20 und die Beklagte 3/20 zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatz vor dem Hintergrund der Nichtumsetzung zweier "Telework Agreements".
Der 1958 geborene Kläger ist seit dem 15. April 1985 bei den US Stationierungsstreitkräften als Sachbearbeiter im Finanzwesen (Funds Control Analyst) zu einer Bruttomonatsvergütung in Höhe von zuletzt 5.065,76 € entsprechend der Gehaltsgruppe C 7A/E beschäftigt. Er ist der Beschäftigungsdienststelle Z. X-Stadt zugeordnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|